Fährtenhundausbildung

Die Fährtenhundausbildung ist zwar physisch nicht so fordernd wie Unterordnungs- oder Schutzhundausbildung, sie erfordert aber dennoch ein Höchstmass an Einsatzbereitschaft und Disziplin von Hund und Hundeführer. 

Bei der Fährtenausbildung haben die Hunde ihre „Nasenqualität“ unter Beweis zu stellen. Je nach Ausbildungs- und Prüfungsstufe steigern sich die Länge der Fährte (300 bis 600 Schritt), die Anzahl der dort abgelegten und zu findenden Gegenstände (zwei oder drei) und die Liegezeit der Fährte (20-60 Minuten). Bei speziellen Fährtenhund Prüfungen (FH1, FH2) sind die Fährten länger, die Anzahl der Gegenstände höher und die Fährtenliegezeit länger. 

Die Fährte entsteht durch Fußspuren eines Menschen, Beim Begehen der Ackerfläche oder einer Wiese verletzt der Fährtenleger den Untergrund durch seine Spuren. Dabei entstehen chemische und organische Reaktionen (Verwitterung), die der Hund mit seiner Nase selektiert und die Spur dann nach entsprechender Ausbildung sicher verfolgt. Der Deutsche Schäferhund besitzt etwa 220 Millionen Riechzellen und verfügt somit über ein riesiges Leistungspotenzial in der Geruchs Wahrnehmung!

Fährtenhundprüfung FH 1
  • um die FH 1 abzulegen muss der Hund mindestens 18 Monate alt sein und die Begleithundeprüfung erfolgreich bestanden haben.
  • Fremdfährte über Wechelgelände (Wiese, Acker, Ansaat) und einen begehbaren Weg Länge: mindestens 1.200 Schritt
  • dem Gelände angepasste Winkel (90 Grad) und dem Fährtenleger gehörende Gegenstände
  • die Fährte muss mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte (zweite Person, 30 Minuten nach dem Legen der ersten Fährte) geschnitten werden. 
  • die Fährte muss 3 Stunden liegen, bevor der Hund zur Suche angesetzt wird.

Ausarbeitungszeit: 30 Minuten

Fährtenhundprüfung FH 2
  • um die FH 2 abzulegen muss der Hund mindestens 20 Monate alt sein und die FH 1 erfolgreich bestanden haben
  • Fremdfährte über Wechselgelände (Wiese, Acker, Ansaat) Länge: min. 1.800 Schritt
  • dem Gelände angepasste Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel, einen Bogen und dem Fährtenleger gehörende Gegenstände. 
  • die Fährte muss mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte (zweite Person, 30 Minuten vor der Ausarbeitung) geschnitten werden.
  • die Fährte muss 3 Stunden liegen, bevor der Hund zur Suche angesetzt wird

Ausarbeitungszeit: 45 Minuten

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